Neben der am 26.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden ebenfalls die Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung an die EU-Gesetzgebung angepasst.
Die vorgesehenen Anpassungen haben für Grundversorger insbesondere in den Mahn- und Sperrprozessen des Forderungsmanagements relevante Auswirkungen.
Grundversorger sollten sich neben der reinen "Pflichterfüllung" durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben weitere Fragen zur internen Anpassung an die neue Gesetzeslage stellen.
Gerne möchten wir unsere Einschätzung mit Ihnen teilen.
In dieser Studie erfahren Sie ...